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Kurzübersicht

Neue EU-Drohnenvorschriften für Drohnenfotografen 2026: Sicherheit und Klassifizierung im Fokus

Die EU hat die Drohnenregulierung reformiert, um einen sicheren Einsatz von Drohnen zu gewährleisten. Die neuen C-Klassen (C0 bis C6) erleichtern die Einordnung und den Betrieb von Drohnen. Dazu kommen angepasste Betriebskategorien, die den unterschiedlichen Risikoprofilen Rechnung tragen.

  • Einführung neuer Drohnenklassen für präzise Einordnung nach Gewicht und Leistung.
  • Klarere Regelungen für gewerbliche Anwender, insbesondere in der Specific Category.
  • Stärkere Anforderungen an Drohnenbetreiber hinsichtlich Ausbildung und Zulassung.
Die Drohnenfotografie hat in den letzten Jahren einen bemerkenswerten Aufschwung erlebt. Mit der zunehmenden Verbreitung von Drohnen im privaten und gewerblichen Bereich sah sich die Europäische Union (EU) veranlasst, einheitliche Regelungen für den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz dieser Fluggeräte zu etablieren. In diesem Artikel werden die aktuellen Änderungen der EU-Drohnenregulierung, die neue Drohnenklassifizierung sowie die Anpassungen der Betriebskategorien detailliert erläutert.

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Änderungen in der EU-Drohnenregulierung (EASA) und deren nationale Umsetzung

Die European Union Aviation Safety Agency (EASA) ist die zentrale Behörde für die Luftfahrtsicherheit in Europa und verantwortlich für die Entwicklung von Regelwerken für den Drohnenbetrieb. Mit der Einführung der EU-Drohnenverordnung wurden einheitliche Standards geschaffen, die in allen Mitgliedsstaaten gelten. Ziel dieser Verordnung ist es, den sicheren Betrieb von Drohnen zu gewährleisten und gleichzeitig die Innovationsfähigkeit der Branche zu fördern.

Überblick über die neuesten Anpassungen der EU-Drohnenverordnung

Seit dem Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung im Jahr 2021 wurden das Regelwerk kontinuierlich optimiert und durch zusätzliche Leitlinien ergänzt und präzisiert. 
Auch im Jahr 2026 bilden die Verordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2019/945 die Grundlage für den Drohnenbetrieb innerhalb der Europäischen Union.
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Einführung neuer Drohnenklassen (C0 bis C6), die eine präzisere Einordnung der Fluggeräte ermöglichen. Zudem wurden die Betriebskategorien "Open", "Specific" und "Certified" überarbeitet, um den unterschiedlichen Risikoprofilen und Einsatzszenarien gerecht zu werden.

Für Drohnenfotografen besonders relevant ist, dass die Übergangsregelungen für Bestandsdrohnen inzwischen vollständig abgeschlossen sind. Neu in Verkehr gebrachte Drohnen verfügen heute grundsätzlich über eine C-Klassifizierung, wodurch sich ihre zulässigen Einsatzmöglichkeiten einfacher bestimmen lassen. Gleichzeitig gewinnen Themen wie Remote ID, europäische Geozonen und standardisierte Betriebsverfahren zunehmend an Bedeutung.

Dadurch profitieren sowohl Hobby- als auch gewerbliche Nutzer von einer größeren Rechtssicherheit und einer einheitlichen Anwendung der Vorschriften innerhalb Europas.

Nationale Umsetzung der EU-Vorgaben

Obwohl die EU-Drohnenverordnung europaweit gilt, obliegt die konkrete Umsetzung und Überwachung den einzelnen Mitgliedsstaaten. In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die zuständige Behörde für die Regulierung des Drohnenbetriebs. Das LBA hat die EU-Vorgaben in nationales Recht überführt und bietet umfangreiche Informationen sowie Schulungen für Drohnenpiloten an. Es ist wichtig zu beachten, dass neben den EU-weiten Regelungen auch länderspezifische Vorschriften gelten können, die von den Piloten unbedingt beachtet werden müssen.

Neue Drohnenklassifizierung und deren Auswirkungen auf die gewerbliche Nutzung

Die Einführung der neuen Drohnenklassen C0 bis C6 stellt einen Meilenstein in der Regulierung des Drohnenbetriebs dar. Diese Klassifizierung ermöglicht eine klare Zuordnung der Drohnen basierend auf ihrem Gewicht, ihrer Leistung und den damit verbundenen Risiken.

Einführung neuer C-Klassen (C0 bis C6)

Die neuen Drohnenklassen wurden eingeführt, um den unterschiedlichen technischen Spezifikationen und Einsatzmöglichkeiten gerecht zu werden:

KlasseGewichtFlugbeschränkungen
C0< 250 gDiese Drohnen dürfen über unbeteiligte Personen fliegen, jedoch nicht über Menschenansammlungen.
C1< 900 gEin Überflug über unbeteiligte Personen sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Falls es dennoch dazu kommt, muss die Überflugzeit minimiert werden.
C2< 4 kgEin Überflug über unbeteiligte Personen ist nicht gestattet. Es muss ein horizontaler Sicherheitsabstand von mindestens 30 Metern eingehalten werden, der auf 5 Meter reduziert werden kann, wenn der Low-Speed-Modus aktiviert ist.
C3< 25 kgDer Betrieb ist nur in sicheren Bereichen erlaubt, die mindestens 150 Meter von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten entfernt sind.
C4< 25 kgDiese Drohnen verfügen über keine automatisierten Steuerungsmodi und sind primär für den Einsatz als traditionelle Modellflugzeuge gedacht.
C5 & C6-Diese Klassen wurden für spezifische und zertifizierte Kategorien entwickelt und betreffen Drohnen mit erweiterten Fähigkeiten sowie einem höheren Risikoprofil.

Bedeutung der C-Klassifizierung für bestehende und neue Modelle am Markt

Für Hersteller und Betreiber von Drohnen hat die C-Klassifizierung erhebliche Auswirkungen:

Hersteller: Hersteller müssen sicherstellen, dass neue Drohnenmodelle entsprechend ihrer technischen Spezifikationen zertifiziert und mit dem entsprechenden C-Klassen-Label versehen werden. Jede Drohne wird dabei in eine der C-Klassen (C0 bis C4) eingeordnet, basierend auf Merkmalen wie Größe, Gewicht, Leistung und Sicherheitsfunktionen. Diese Einordnung stellt sicher, dass jede Drohne den festgelegten Sicherheitsstandards und Betriebsanforderungen entspricht, die speziell für ihre Einsatzmöglichkeiten und technischen Eigenschaften entwickelt wurden. So müssen beispielsweise Drohnen mit höheren Leistungen oder komplexeren Funktionen, die in risikoreicheren Szenarien eingesetzt werden, strengere Anforderungen erfüllen als Drohnen für den Freizeitgebrauch.

Betreiber: Für Drohnen, die vor dem 1. Januar 2024 ohne C-Klassifizierung in Verkehr gebracht wurden, galten Übergangsregelungen, die jedoch zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen sind. Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Drohnen ohne C-Klassifizierung nur noch in bestimmten Unterkategorien betrieben werden: 

  • Unterkategorie A1: Drohnen unter 250 Gramm dürfen ohne spezifische Schulung betrieben werden.
  • Unterkategorie A3: Drohnen bis 25 Kilogramm dürfen betrieben werden, erfordern jedoch den EU-Kompetenznachweis.

Es ist daher für gewerbliche Drohnenfotografen essenziell, sicherzustellen, dass ihre Geräte korrekt klassifiziert und sie selbst entsprechend ausgebildet sind, um den aktuellen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Tipp aus der Redaktion: Einfluss der C-Klassifizierung auf den Second-Hand-Drohnenmarkt

Ein wenig offensichtlicher Tipp zur C-Klassifizierung für Drohnen betrifft die mögliche Einflussnahme auf den Second-Hand-Markt für Drohnen.

Während viele den Fokus auf neue Drohnenmodelle und deren Zertifizierung legen, könnte sich der Second-Hand-Markt für Drohnen dramatisch verändern.

Seit 2024 müssen neue Drohnen, die auf den Markt kommen, eine C-Klassifizierung besitzen, was bedeutet, dass ältere Modelle ohne diese Klassifizierung unter strikteren Einschränkungen betrieben werden müssen. Ein wichtiger, aber weniger beachteter Punkt ist, dass Drohnen ohne C-Klassifizierung möglicherweise schwierig oder unattraktiv für Käufer auf dem Second-Hand-Markt werden, insbesondere für gewerbliche Betreiber, die gesetzlichen Anforderungen unterliegen.

Wer also vorhat, eine gebrauchte Drohne zu kaufen oder zu verkaufen, sollte sich bewusst sein, dass Modelle ohne C-Klassifizierung, selbst wenn sie technisch noch gut in Schuss sind, in naher Zukunft geringeren Wiederverkaufswert haben könnten.
Für Verkäufer könnte es sinnvoll sein, eine Nachrüstlösung oder Nachzertifizierung zu erwägen, um die Attraktivität und den Marktwert ihrer gebrauchten Drohnen zu erhalten.

Das könnte insbesondere für ältere Modelle wichtig sein, die für bestimmte Anwendungen nicht mehr geeignet sind, aber durch Nachrüstungen an die neuen Normen angepasst werden können.

Anpassungen an bestehende Betriebskategorien (Open, Specific, Certified)

Die Betriebskategorien wurden geschaffen, um den Drohnenbetrieb entsprechend des Risikoniveaus zu regulieren. Seit dem Jahr 2025 wurden die Übergangskategorien vollständig abgeschlossen und sie berücksichtigen nun den aktuellen technischen Fortschritt und die gestiegenen Sicherheitsanforderungen.

Überarbeitung der "Open Category" für Hobby- und gewerbliche Nutzer

Die Open Category richtet sich an Freizeitpiloten, die ihre Drohne ohne spezielle Genehmigung fliegen lassen möchten. Sie umfasst drei Unterkategorien (A1, A2, A3), wobei jede unterschiedliche Anforderungen an den Drohnenpiloten stellt.

ThemaDetails
Drohnenklasse C1Erlaubt in Kategorie A1, benötigt Remote-ID und EU-Kompetenznachweis A1/A3
ÜbergangsregelungenSeit 1. Januar 2024 müssen alle neuen Drohnen eine C-Klassifizierung haben
Kategorie A3Mindestabstand zu unbeteiligten Personen muss 150 Meter betragen

Verschärfung der "Specific Category" für professionelle Einsätze

Die Specific Category ist für Drohnenflüge gedacht, die nicht in die Open Category fallen, aber keine so hohen Risiken aufweisen, dass eine Zertifizierung in der Certified Category notwendig ist.

Die wichtigsten Entwicklungen:

  • Neue SORA-Anforderungen: Die Specific Operations Risk Assessment (SORA)-Methode zur Risikobewertung wurde verschärft. Für viele Szenarien sind nun detailliertere Sicherheitsmaßnahmen und Notfallprotokolle vorgeschrieben.
  • Standardisierte Betriebsszenarien (STS): Sie vereinfachen Genehmigungsverfahren für wiederkehrende professionelle Einsätze, sofern alle vorgegebenen Anforderungen erfüllt werden.
  • BVLOS-Flüge (Beyond Visual Line of Sight): Drohnenflüge außerhalb der Sichtweite sind jetzt einfacher zu genehmigen. Moderne Detect-and-Avoid-Systeme können die Genehmigung solcher Einsätze erleichtern, ersetzen jedoch nicht die erforderliche behördliche Freigabe.
  • Geo-Awareness und Remote-ID: Beide Punkte gehören bei modernen C-klassifizierten Drohnen inzwischen zur Standardausstattung und unterstützen einen sicheren Betrieb. Eine allgemeine Geofencing-Pflicht für sämtliche Flüge in städtischen Gebieten wurde jedoch nicht eingeführt.

Neue Anforderungen an die "Certified Category" für Drohnen mit erhöhtem Risiko

Die Certified Category betrifft Drohnenoperationen mit besonders hohen Risiken, etwa den Transport von Personen oder großen Lasten.

Aktueller Standard 2026:

  1. Betreiber benötigen umfangreiche behördliche Zulassungen und müssen sämtliche luftfahrtrechtlichen Anforderungen erfüllen.
  2. Die eingesetzten Drohnen unterliegen besonders hohen technischen Sicherheitsstandards, unter anderem durch redundante Systeme und umfangreiche Zulassungsverfahren.
  3. Fernpiloten müssen über die jeweils vorgeschriebenen Qualifikationen verfügen. Welche Lizenzen erforderlich sind, richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Operation.

Tipp aus der Redaktion: Frühzeitige Vorbereitung auf die Certified Category für risikobehaftete Drohnen

Ein wertvoller Tipp zu den Anforderungen der Certified Category für Drohnen mit erhöhtem Risiko ist, dass Betreiber und Hersteller sich frühzeitig auf die komplexen Zulassungsverfahren vorbereiten sollten.

Diese Drohnenkategorie ist für extreme Szenarien vorgesehen, deren Risiko mit der bemannten Luftfahrt vergleichbar ist. Beispielsweise für den Personentransport (Flugtaxis) oder die Beförderung von Gefahrgut. (Reguläre Flüge außerhalb der Sichtweite [BVLOS] fallen hingegen primär in die Specific Category, etwa über das Standard-Szenario STS-02 oder ein SORA-Risikoassessment).

Der Zulassungsprozess in der Certified Category ist deutlich zeitaufwändiger und teurer als bei weniger risikobehafteten Drohnen und erfordert strengste Sicherheitsanforderungen wie redundant ausgelegte Systeme und zertifizierte Notfallprozeduren.

Wichtiger noch: Es gibt spezielle Anforderungen an die Pilotenqualifikationen und deutlich höhere Versicherungsanforderungen, da für Drohnen in der Certified Category ein immenses Haftungsrisiko besteht. Wer sich frühzeitig mit diesen Aspekten auseinandersetzt und die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen sowie Versicherungen einplant, kann regulatorische Hürden schneller überwinden und sich frühzeitig Vorteile in hochspezialisierten Zukunftsfeldern sichern.

Fazit: Sicher, professionell, zukunftssicher – mit den neuen Drohnenvorschriften 2026 bestens vorbereitet

Die EU-Drohnenverordnung bildet - nach dem Abschluss der Übergangsregelungen - auch im Jahr 2026 die Grundlage für den paneuropäischen Drohnenbetrieb.
Während Hobbyflieger von mehr Sicherheit profitieren, stehen gewerbliche Nutzer vor neuen Herausforderungen, insbesondere durch die strikteren Regeln für die Specific Category. Wer Drohnen professionell einsetzt, sollte sich frühzeitig über die neue Gesetzeslage informieren und sicherstellen, dass seine Geräte den aktuellen Anforderungen entsprechen.

FAQ zum Thema Drohnenfotografie 2026

Muss ich meine bestehende Drohne nachklassifizieren lassen?

Nein. Drohnen, die vor 2024 auf den Markt kamen und keine C-Klassifizierung haben, dürfen weiterhin betrieben werden. Allerdings unterliegen sie strikteren Einschränkungen.
Sie fallen jedoch unter die Bestandsregelungen und dürfen – abhängig von Gewicht und Einsatzbereich – nur in bestimmten Unterkategorien der Open Category genutzt werden. Eine allgemeine Nachklassifizierung ist nicht vorgesehen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften für Drohnenflüge?

Die Strafen variieren je nach Mitgliedsstaat und Art des Vergehens.
In Deutschland können Bußgelder bis zu 50.000 € verhängt werden, insbesondere bei Verstößen gegen Flugverbotszonen oder fehlender Remote-ID.

Was bedeutet die Remote-ID-Pflicht für Drohnenflüge?

Die Remote-ID ermöglicht es Behörden, die Drohnen während dem Flugbetrieb in Echtzeit zu identifizieren. Drohnen ab Klasse C1 müssen mit dieser Technologie ausgestattet sein.

Kann ich mit meiner Drohne weiterhin BVLOS-Flüge durchführen?

Ja, aber nur unter strengen Auflagen, die eine Genehmigung für einen Flug in der Specific oder Certified Category ermöglichen.

Gibt es neue Regeln für Drohnenflüge bei Nacht?

Ja. Nachtflüge sind grundsätzlich weiterhin möglich, sofern alle Anforderungen der jeweiligen Betriebskategorie eingehalten werden.
Zusätzlich müssen die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden, beispielsweise eine ausreichende Sichtbarkeit der Drohne sowie die Einhaltung aller luftrechtlichen Vorgaben für den jeweiligen Einsatz.

 Welche Drohnenmodelle dürfen in der "Certified Category" geflogen werden?

Drohnen, die für risikobehaftete Einsätze wie BVLOS-Flüge oder Flüge in belebten Gebieten entwickelt wurden, müssen für die Certified Category zertifiziert sein. Diese Drohnen müssen höhere Sicherheitsstandards erfüllen, wie redundante Systeme und Notfallprozeduren.

Was passiert, wenn meine Drohne die neuen C-Klassifikationen nicht erfüllt?

Drohnen, die die neuen C-Klassifikationen nicht erfüllen, dürfen weiterhin betrieben werden, jedoch nur in weniger riskanten Szenarien und mit strengeren Einschränkungen. Welche Einsatzmöglichkeiten bestehen, hängt insbesondere vom Gewicht der Drohne und der jeweiligen Unterkategorie ab.

Muss ich meine Drohne regelmäßig überprüfen lassen?

Für privat und gewerblich genutzte Drohnen in der Open Category bestehen keine allgemein vorgeschriebenen Wartungsintervalle. Betreiber sind jedoch dafür verantwortlich, ihre Drohne jederzeit in einem sicheren und lufttüchtigen Zustand zu halten.
Für komplexe Einsätze in der Specific oder Certified Category können weitergehende Anforderungen gelten.

Kann ich meine alte Drohne für kommerzielle Flüge nutzen?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ältere Drohnen müssen möglicherweise nachgerüstet oder nachzertifiziert werden, um den neuen Vorschriften zu entsprechen, besonders für kommerzielle Einsätze in risikobehafteten Kategorien.